Entgelte
Die Entgelte richten sich nach den in den Pflegesatzverhandlungen vereinbarten Sätzen. Sie werden dem Tagespflegegast unter Berücksichtigung seines Budgets vor seinem erstmaligen Besuch in einem Beratungsgespräch erklärt. Die Sätze können darüber hinaus dem Kostenvoranschlag als Anlage zum Pflegevertrag entnommen werden. Über Erhöhungen werden die Tagespflegegäste vorab schriftlich informiert.