Betreuungsleistungen zur Entlastung Angehöriger
Unsere Angebote umfassen
Stundenweise Einzelbetreuung zu Hause in gewohnter Umgebung
Auch pflegende Angehörige haben Termine oder müssen etwas erledigen. Sie brauchen aber auch Zeit zur Erholung.
Geschulte Laienhelfer übernehmen in dieser Zeit stundenweise die Betreuung. Sie gehen auf die speziellen Bedürfnisse und die Fähigkeiten des Kranken ein.
Es wird möglichst immer dieselbe Mitarbeiterin eingesetzt. Dadurch können Beziehungen wachsen. Das ist sehr wichtig für einen Menschen, der an Demenz erkrankt ist.
Finanzierung der Angebote
1. Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche "Betreuungs- und Entlastungsleistungen" in Anspruch nehmen.
Mit den Entlastungsleistungen soll erreicht werden, dass Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes und selbst organisiertes Leben im eigenen Wohnumfeld ermöglicht wird.
Deshalb zahlt die Pflegekasse monatlich 125 Euro für Entlastungsleistungen nach § 45 SGB (Sozialgesetzbuch) XI. Bitte beachten Sie: Der Entlastungsbetrag wird grundsätzlich nicht ausbezahlt. Nicht ausgeschöpfte Gelder können angesammelt werden. Am 30. Juni des Folgejahres verfällt dann der Anspruch.
Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. In der häuslichen Pflege wird er zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
2. Verhinderungspflege
Bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr können über die Verhinderungspflege und zusätzlich 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget in Anspruch genommen werden. Bei der ambulanten stundenweisen häuslichen Pflege kann dieser Betrag über das ganze Jahr verteilt genutzt werden.
Gründe für die Verhinderung der Pflegeperson können sein:
- ein Erholungsurlaub
- Die Pflegeperson möchte sich einige Stunden von der aufopferungsvollen Pflege entspannen.
- eine Erkrankung der Pflegeperson
- Sie muss einen Termin wahrnehmen.
Voraussetzungen für den Anspruch:
Seit der Einstufung ist der Angehörige mindestens ein halbes Jahr gepflegt worden. Bei der Beantragung dieser Leistungen sind wir gerne behilflich.
3. Private Finanzierung
Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, die Angebote privat zu bezahlen. Wir beraten, welche Finanzierung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.