Körperpflege
Dazu gehören beispielsweise
- Waschen, Baden, Duschen,
- An- und Auskleiden,
- Mobilisation,
- Betten und Lagern,
- Krankenbeobachtung sowie
- Richten und Zubereiten von Mahlzeiten.
Die Kosten für diese Leistungen übernimmt bei einer Einstufung in einen Pflegegrad die Pflegekasse als so genannte Sachleistungen. Diese erhalten Sie auch, wenn Sie in Ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind: also, wenn Sie eine demenzielle oder psychische Erkrankungen oder geistige Behinderung haben.
Die Sachleistung beträgt bei
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 761 Euro
- Pflegegrad 3: 1.432 Euro
- Pflegegrad 4: 1.778 Euro
- Pflegegrad 5: 2.200 Euro
Diese Beträge aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährleisten meist nur eine Grundversorgung. Sie können jederzeit mit uns auch mehr Leistungen vereinbaren, die wir mit Ihnen privat abrechnen.
- Über Art und Umfang der Leistungen schließen wir mit Ihnen einen Pflegevertrag ab. Dieser enthält auch einen Kostenvoranschlag. So wissen Sie genau, welche Kosten entstehen und welchen Teil die Pflegekasse übernimmt.
- Der Pflegevertrag wird aktualisiert, falls sich an der Pflegesituation etwas ändert. Sie erhalten dann immer einen neuen Kostenvoranschlag von unserem Pflegepersonal ausgehändigt. Die Änderungen werden nur mit Ihrer Zustimmung gültig.
- Für die Abrechnung sind die tatsächlich geleisteten Tätigkeiten ausschlaggebend. Sie sind in einem Leistungsnachweis erfasst.
- Unser Angebot erstellen wir für Sie nach bestem Wissen und Gewissen. Das heißt, wir informieren Sie über alle Kosten, die tatsächlich auf Sie zukommen können.
Möglich ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistung. Dabei erbringen wir nur einen Teil der Pflegeleistung für Sie als Pflegebedürftigen, den anderen übernehmen Ihre Angehörigen: zum Beispiel je zu 50 Prozent. Von der Kasse wird dann das anteilig zustehende Pflegegeld ausgezahlt. In diesem Fall würden sich für Sie die folgenden Ansprüche ergeben:
- Pflegegrad 1:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 0,00 Euro
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 0,00 Euro - Pflegegrad 2:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 344,50 Euro
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 158,00 Euro - Pflegegrad 3:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 649,00 Euro
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 272,50 Euro - Pflegegrad 4:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 806,00 Euro
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 364,00 Euro - Pflegegrad 5:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 997,50 Euro
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 450,50 Euro
Sie als Pflegebedürftiger können selbst entscheiden, in welcher Kombination Sie Sach- und Geldleistung in Anspruch nehmen. Nehmen Sie weder die Sachleistung noch die Kombination aus Sach- und Geldleistung in Anspruch, steht Ihnen je nach Einstufung folgendes Pflegegeld zu:
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro