Beratung pflegender Angehöriger
Wir beraten Sie zu mehreren Punkten
- Leistungen der Pflegekasse
- Leistungen der Krankenkasse
- Eingruppierung in einen Pflegegrad
- Entlastungsmöglichkeiten
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel
- Anpassung des pflegegerechten Wohnraumes
- Information zu anderen sozialen Diensten wie zum Beispiel Hausnotruf
- Finanzielle Hilfen
- Richtige Pflegetechniken
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Das sind gesetzlich vorgeschriebene Besuche bei Personen, die Pflegegeld beziehen. Diese finden (je nach Pflegegrad) halb- oder vierteljährlich statt.
Individuelle Schulungen nach § 45 SGB XI
Pflegebedürftige und deren Angehörige können eine individuelle Beratung erhalten. Die Beratung ist kostenlos. Die Pflegekassen übernehmen die anfallenden Kosten. Sie erhalten nützliche Tipps, die eine fachgerechte Versorgung zu Hause ermöglichen und erleichtern.