Einzelbetreuung
Sie findet meist nachmittags an ein bis zwei Tagen wöchentlich in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Geschulte und qualifizierte Personen sind für den Einsatz als Seniorenbetreuung bei uns ehren-amtlich tätig. Diese übernehmen keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten.
Zu einer stundenweisen Betreuung zählen zum Beispiel
- Spaziergänge und Bewegungsangebote
- Gespräche, Unterhaltungen und Singen
- Bastel- und Handarbeiten
- gemeinsames Lesen oder Rätsellösen
- Erinnerungsarbeit
- und viele weitere Tätigkeiten, die dem Wohl des Pflegebedürftigen dienen.
Die meisten Leistungen sind bei anerkanntem Pflegegrad über den Entlastungsbetrag oder über die Verhinderungspflege aus der Pflegeversicherung finanzierbar.