Krankenkasse
Dafür ist grundsätzlich eine Verordnung durch einen Arzt nötig. Die Kasse entscheidet über die Übernahme der Kosten in einem Genehmigungsverfahren.
Zuzahlung: Die Versicherten entrichten nach Abschluss des 18. Lebensjahres eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr, an die Krankenkasse. Hinzu kommen zehn Euro pro Verordnung.
Zu Leistungen der Behandlungspflege gehören zum Beispiel
- Medikamentenabgabe,
- Blutzuckerkontrolle,
- Insulinspritze oder
- Verbandwechsel.
Verordnungen, Rezepte und Medikamente sollten von Ihnen oder Ihren Angehörigen besorgt werden. Viele Apotheken liefern die Medikamente auch nach Hause. Falls diese Möglichkeiten für Sie nicht bestehen, können unsere Mitarbeiterinnen Ihnen behilflich sein.