Körperpflege
- Waschen und Baden
- Mund-, Haar- und Nagelpflege
- An- und Auskleiden
- Lagern/Umbetten
- Blasen- und Darmentleerung
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, erstattet Ihnen Ihre Pflegeversicherung die Leistungen. Wenn der erstattete Betrag ausgeschöpft ist, stellen wir Ihnen den Rest privat in Rechnung. Gerne informieren wir Sie darüber persönlich.