Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit. Darin wird festgelegt, ob sie in bestimmte bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Im Jahr 2009 hat der Bundestag mit absoluter Mehrheit ein Gesetz zur Verbindlichkeit der Patientenverfügung im Zivilrecht verabschiedet. Dadurch wurden die Möglichkeiten zu verbindlichen Festlegungen für ärztliche und pflegerische Behandlungen in der Phase des Sterbens, aber auch für lange Bewusstlosigkeit und Koma wesentlich gestärkt. In einer Patientenverfügung sollte möglichst klar und unmissverständlich der Patientenwille festgelegt sein. Die Patientenverfügung sollte unbedingt zusammen mit einer Vorsorgevollmacht erstellt werden.
Wir stellen Ihnen gerne eine Informationsbroschüre mit Formblättern zur Verfügung und beraten Sie bei allen Fragen zu diesem Thema.