Besuche bei Pflegegeldempfängern
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuche bei Ihnen zu Hause durch, wenn Sie Geldleistungen von der Pflegekasse erhalten (nach Paragraf 37.3 SGB XI Pflegeversicherungsgesetz).
Wir beraten Pflegebedürftige und Angehörige zu allen Fragen der Pflegeversicherung und geben individuelle Anleitungen zur Pflege und Organisation. Wir beantworten fachliche Fragen, zum Beispiel zu Pflegehilfsmitteln und Möglichkeiten der Wohnraumgestaltung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.