Körperpflege
Zu diesen gehören
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Haarwäsche - Rasieren
- Waschen - Duschen - Baden
- Hilfe beim Toilettengang
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten
Sachleistung
Bei einer Einstufung in einen Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse - je nach Grad - die Kosten als sogenannte Sachleistung. Die individuelle Höhe des Ihnen zur Verfügung stehenden Pflegegeldes sowie die weiteren Leistungen der Pflegekasse erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Für Menschen, die neben häuslicher Pflege unsere Tagespflege besuchen, steht dafür zusätzlich derselbe Betrag wie für die Pflegesachleistung zur Verfügung. Über Art und Umfang der Leistungen schließen wir mit Ihnen einen Pflegevertrag ab. Dieser enthält auch einen Kostenvoranschlag enthält. So wissen Sie genau,
- welche Kosten entstehen,
- welchen Teil die Pflegekasse übernimmt und
- wie viel anteiliges Pflegegeld Ihnen ausbezahlt wird.
Unsere aktuellen Leistungssätze händigen wir Ihnen gerne aus. Änderungen werden mit Ihnen besprochen. Für die Abrechnung sind die tatsächlich geleisteten Tätigkeiten ausschlaggebend. Diese werden in einem Leistungsnachweis erfasst.
Pflegegeld
Dafür pflegen Sie als Angehöriger selbst Ihre pflegebedürftige Person. In diesem Fall kann Pflegegeld beantragt werden. Das setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Körperpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson selbst sicherstellt.
Menschen, die Pflegegeld und Tagespflege kombinieren, können für die Betreuung und den Fahrdienst ein zusätzliches Budget abhängig vom Pflegegrad ausschöpfen.