Hauswirtschaftliche Versorgung
Diese können über die sogenannten Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Auch die von den Kassen gewährten Entlastungsleistungen für Sie als pflegebedürftigen Menschen und Ihre pflegenden Angehörigen können für hauswirtschaftliche Leistungen verwendet werden: bis zu 125 Euro im Monat. (Wenn Sie sie nicht nutzen, können Sie sie auf die Folgemonate übertragen, aber nach einer gewissen Zeit verfällt der Anspruch.)
Es handelt sich zum Beispiel um
- Reinigen des unmittelbaren Lebensbereiches,
- Zubereitung von warmen und kalten Mahlzeiten,
- Waschen und Einräumen der Wäsche,
- Einkaufen von Nahrungsmitteln,
- Begleitung zum Arzt oder
- Betten machen und abziehen.
Fragen Sie die Leistungen gerne bei uns unverbindlich an!